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Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingelegt werden. Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung! Eine elektronische Einlegung beim Landesamt für Schule kann auf zweierlei Weise erfolgen:

  1. Übermittlung des Rechtsbehelfes mittels des besonderen Behörden- postfachs (BeBPo)

  2. Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an

Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, empfehlen wir, diese zu verschlüsseln und zu signieren, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern oder die Nachricht auf konventionellem Postwege an uns zu senden. S/MIME-verschlüsselte E-Mails an uns können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden .

Die Zertifikate der Bayerischen Verwaltung finden Sie im zentralen LDAP-Verzeichnis des Bayerischen Behördennetzes unter der Adresse “directory.bayern.de”. Weitere Informationen zur Bayerischen Verwaltungs-PKI stehen auf der Website www.pki.bayern.de zur Verfügung.

Bitte teilen Sie uns auch mit, ob und auf welche Weise wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Zusendungen verschlüsselte E-Mails übersenden können und ob Sie - falls dies nicht möglich ist - mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Wenn Sie über keine Möglichkeit zum Empfang verschlüsselter E-Mails verfügen, bitten wir Sie uns zur Beantwortung Ihrer schutzwürdigen Nachrichten Ihre Postanschrift zu nennen.

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Kontakt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 5166 0
Fax: 09831 5166 199
E-Mail:
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