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Neue Aufgaben für das Bayerische Landesamt für Schule

Landesamt übernimmt Aufgaben der Qualitätsagentur sowie Zuständigkeiten im Bereich der Schulfinanzierung und der Anerkennung ausländischer schulischer Berufsabschlüsse

Aufgaben der Qualitätsagentur

Zum 01.09.2018 wurde die Qualitätsagentur vom Institut für Schulqualität und Bildungsforschung in München an das Bayerische Landesamt für Schule in Gunzenhausen verlagert. Damit übernimmt das Landesamt nun neue Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung im bayerischen Schulwesen. Auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse und mit den Methoden der empirischen Bildungsforschung werden die Qualität von Prozessen und Ergebnissen im Bildungswesen beobachtet, Daten gesammelt und ausgewertet sowie Befunde kommuniziert. Ziel ist es, den Schulen, der Schulaufsicht und bildungspolitischen Entscheidungsträgern Rückmeldung über die Qualität der bayerischen Schulen zu geben und damit einen Beitrag zu leisten, dass alle bayerischen Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Unterricht erhalten und ihre Fähigkeiten optimal ausschöpfen können. Dafür arbeitet die Qualitätsagentur an der Schnittstelle zwischen Forschung, Politik und Praxis. Arbeitsschwerpunkte sind die Identifikation von qualitätsrelevanten Merkmalen, Monitoring und Bildungsberichterstattung, die länderübergreifenden Vergleichsarbeiten sowie die externe und interne Evaluation an Schulen.

Zuständigkeiten im Bereich der Schulfinanzierung

Bereits zum 01.08.2018 wurden dem Landesamt für Schule weitere Zuständigkeiten im Bereich der Schulfinanzierung übertragen, u.a. die Auszahlung von Lehrpersonalzuschüssen für kommunale Realschulen und Gymnasien sowie Aufgaben im Bereich privater Schulen. Hierzu gehören z.B. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Lernmittelfreiheit, die Auszahlung von Zuschüssen für den Schul- und Personalaufwand privater Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen sowie die Leistung des Schulgeldersatzes bei privaten Gymnasien, Realschulen, Freien Waldorfschulen und beruflichen Schulen. Schon zu Beginn des Jahres hat das Landesamt verschiedene Aufgaben der Schulfinanzierung im Bereich staatlicher Schulen übernommen, u.a. die finanzielle Abwicklung von Lehrerfortbildungen an Schulberatungsstellen, staatlichen Realschulen, Gymnasien, Berufsober- und Fachoberschulen, die Auszahlung von Meisterprämien für die erfolgreiche Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie sowie die finanzielle Abwicklung des Programms Erasmus+ an Schulen.

Anerkennung ausländischer schulischer Berufsabschlüsse

Seit dem 01.08.2018 ist das Landesamt für Schule zudem dafür zuständig, die Gleichwertigkeit von ausländischen schulischen Berufsabschlüssen im gewerblich-technischen, im kaufmännischen, im sozialpflegerischen sowie im sozialpädagogischen Bereich zu prüfen. Hierzu zählen Berufe wie Maschinenbau- oder Elektrotechniker, Hotelbetriebswirt, Fremdsprachen-korrespondent, Erzieher, Heilpädagoge, Kinderpfleger und Sozialbetreuer. Das Landesamt für Schule vollzieht in diesen Bereichen das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und nimmt dabei Aufgaben wahr, die bislang bei der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Niederbayern angesiedelt waren.

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Kontakt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
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Fax: 09831 5166 199
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